Also das nächste Mal einfach markantes googlen:
Die Kontoverbindung gibt es, laut Aussage von Berlin dient sie aber NUR für Auskünfte aus dem Melderegister. Das heisst dort werden gar nicht die Bußgelder hin überwiesen.
http://www.berlin.de/buergeramt/sonstiges/bankverbindungen.html
Damit wäre das eigentlich schon klar.
Aber abseits der amtlichen Fauxpasse, fällt der letzte Absatz auf.
Es ist so, natürlich hat man erst die Chance sich zu rechtfertigen BEVOR überhaupt eine Zahlungsfrist beginnt. Wer schon mal ein Schreiben bekommen hat, dann heisst es so: „Zahlen Sie XY. Falls Sie Widerspruch einlegen, besteht Frist von 2 Wochen“.
Allein an den zwei Dingen kann man es festmachen. Da muss man sich nicht über Aktenzeichen, etc. unterhalten.
Kurzes googlen und es ist klar das die Bankverbindung nicht für Widrigkeiten gedacht ist.
Kurzer Blick ins Grundgesetz und die Grundlagen eines fairen Prozesses und es ist klar, dass eine Anhörung natürlich vor Zahlungsfrist erfolgt. Sonst macht sie doch gar keinen Sinn.
Also lassen Sie sch nicht kirre machen, die falsche Bankverbindung sagt alles. Wahrscheinlich würden die sogar das Geld zurückbuchen lassen, weil sie damit nichts anfangen können.