Ich weiß nicht, wie Somaro gegoogelt hat, aber zu dieser Bankverbindung finden sich sofort echte Mahnungen – sie wird tatsächlich für Bußgelder verwendet. Seltsam ist höchstens, dass dort sofort die Bankverbindung genannt wird – die man mangels Betrag und Aktenzeichen sowieso nicht nutzen kann.

Ich kenne das eher so, dass die Bankverbindung erst im offiziellen Schreiben steht, das der Halter des Fahrzeugs erhält. Erst dann hat man eine Frist von 7 Tagen, um gegen Zahlung die ganze Sache zu den Akten zu legen – ohne eine Anhörung. Die Behörden bauen hier Druck auf und drohen mit höheren Kosten, falls man die Frist verstreichen lässt und es zu einem formellen Verfahren kommt. Wahrscheinlich nutzt man in Berlin einfach einen leicht veränderten Ansatz und erklärt sofort das weitere Vorgehen – wenn auch in sehr missverständlicher Form.

Auf jeden Fall kann aber ein solches Knöllchen noch keine Zahlungsaufforderung sein. Eine solche ist erst mit dem offiziellen Brief an den Halter gegeben, das sagt ja auch der umseitige Text. Bis ein solcher kommt, kann man wirklich nur rätseln. Den Führerschein kann man jedenfalls nicht verlieren, wenn man nie einen formellen (und namentlichen!) Bescheid erhalten kann – allein schon deswegen, weil der Halter nicht unbedingt auch der Fahrer sein muss.