Also wenn solche Zettel verwendet werden, um Amtshandlungen durchzuführen, dann sage ich nur: husthust.

Denn ohne ID, Laufnummer oder Dienstnummer lässt sich das „Delikt“ nicht festmachen bzw. kann man sich dann auch nicht dazu äußern. Aktenummer – wo ist sie? Das ist dann eine ziemliche, rechtliche Grauzone und kann nicht gültig sein. Dann ist es von mir aus ein „Hinweisen“ in Pseudoform (ohne Hinweis, was falsch ist – 😀 ), aber ansonsten kann man das wegschmeißen.

Ich arbeite in Österreich bei der Stadt in einem ähnlichen Metier – wir müssen auch bei Stornos und Co. jedes Zettelchen aufbewahren, denn die Seriennummer und Laufnummern müssen zwecks Dokumentation, Kontrollen und aus Gründen der Beweissicherheit durchgehend vorhanden sein (auch bei der abgemahnten Person oder Kfz) und dürfen nicht verloren gehen und zuordenbar sein. Der Dienstweg, als auch der Weg der Abmahnung (bla…) muss lückenlos dokumentierbar oder abfragbar sein – für beide Seiten – Kläger und Beklagten & Abgemahnten und Abmahner.