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Ich verstehe das nicht. Weiß jemand, was hier los ist? Ich bekomme etwa einmal in der Woche einen Strafzettel für eine sogenannte Verkehrswidrigkeit. Ich nehme an, es handelt sich ganz einfach um einen Strafzettel für das Falschparken. Ich kann erst seit kurzem Auto fahren und hatte bisher noch nie ein richtiges Knöllchen, ich weiß daher gar nicht, wie die aussehen. Was ich aber kriege, ist das:

 

Es steht, dass es nur eine erste Verwarnung ist und da ich auch kein Aktenzeichen finden kann, wartete ich anfangs einfach auf Post vom Ordnungsamt. Da die Post nie kam, ich aber jede Woche einen weiteren Strafzettel unter meinem Scheibenwischer fand, habe ich „da“ mal angerufen und gefragt, was das bedeute. Die Dame am Telefon konnte mir keine Auskunft geben, sie meinte aber, wenn keine Post kommt, muss ich nichts zahlen. Das wird schon harmlos sein, sagte sie. Ich ignorierte. Und ignorierte. Ich fahre selten Auto, alle paar Wochen gehe ich aber zum Auto und sammle ein paar Strafzettel ein. Auch mein Nachbar wundert sich. Ich parke richtig, ich achte als Anfänger sehr darauf, dass ich zwischen den Linien stehe. Ich habe auch einen Anwohnerausweis, der gut sichtbar unter der Frontscheibe geklebt ist. Anfangs standen meine Vorderräder manchmal schief, da ich nach dem Einparken vergaß, sie gerade zu stellen. Aber auch das ist vorbei. Das einzige, das man meinem Auto sozusagen vorwerfen kann, ist sein italienisches Kennzeichen. Aber auf dem Amt der Anwohnervignetten hat man mir gesagt, das sei okay. Wenn jetzt im Blog und auf Facebook auch niemand weiß, dann schreibe ich den Zettelverteilern einfach einen Brief.

35 Kommentare

  1. frag doch mal aufm amt ob das echt ist, sieht fast wie scam aus. kein beamtendeutsch, rechtschreibfehler und da steht kein betrag den man überweisen soll

  2. Ich frag mich auch gerade, ob das echt sein soll? Wirkt ein bisschen „seltsam“ und unvollständig. Vielleicht ein genervter Nachbar oder Einer, dem fad ist, und sowas selber bastelt und verteilt – oder sich an etwas stößt und damit „sich wichtig“ machen will?

  3. Das meinte auf Facebook auch jemand. Allerdings mindestens einmal die Woche? Schon seit einem halben Jahr? Das Papier und der Druck ist auch sehr wetterfest.

  4. Ich bin auch eher kritisch seiner Echtheit gegenüber. Ohne Aktenzeichen, ohne zu überweisenden Betrag, das kann doch eigentlich nicht stimmen. Denn, so war es zumindest bei dem einen Strafzettel, den ich in meinem Leben bekommen habe, der Betrag steht gleich mit auf dem Zettel. Und, wie schon geschrieben wurde, irgendwie „klingt“ er auch nicht echt.
    Wenn du seit einem halben Jahr konstant falsch parken würdest, dann hätte sich doch bestimmt schon anderweitig amtlicher Unmut bemerkbar gemacht, nicht nur in Form von vagen Zahlungsaufforderungen.

  5. Vielleicht ein Amtsanmaßer wie dieser „Knöllchen-Karl“ im Harz, der tausende Falschparker anzeigte. Oder – die Schreiben vom Amt stapeln sich mittlerweile irgendwo bei einer Zulassungsstelle in Italien. Dann heißt es bald, Sozialdienst im Altenheim gemeinsam mit Herrn B.

  6. Solche Zettel gibt es schon, hier gibt es unter den Scheibenwischer auch immer nur eine belanglose Mitteilung, per Post kommt dann das eigentliche Knöllchen.
    Evtl. lässt sich der Halter eines italienischen Fahrzeuges nicht so einfach ermitteln, dhaer kommt nichts nach.
    Zum eigentlichen Verstoß: Vielleicht fehlende Umweltplakette? Oder irgend etwas anderes Abstruses, abgelaufener italienischer TÜV, o.ä.?

  7. Vor allem habe ich ein Problem mit der Formulierung: „Bis zum schriftlichen Anhörungsbogen, bitte ICH von telefonischen Anfragen abzusehen“

    ICH? „Bitten wir Sie blabla“ wenn schon. Abgesehen davon: welche Bußgeldstelle? Welchem Bezirk/Abschnitt/Gemeinde/Bla ist sie zugehörig?
    Davon steht nichts auf dem Zettel. Abgesehen vom fehlenden Betrag oder Grund der Abmahnung. Oder einer laufenden ID-Nummer.

    Ich würde wirklich bei einer Polizeistelle nachfragen und denen das zeigen (und die Fragen die dabei auftreten erklären). Denn eine Begründung oder Verweis auf das Bußgeld und dergleichen muss vorhanden sein, sonst ist es sowieso nicht gültig oder rechtlich nicht gedeckt.

  8. Ich würde an deiner Stelle mal nachforschen, ob die Kontonummer von einer Behörde stammt oder vielleicht von einem Betrüger.
    Werden die denn immer um die gleiche Zeit verteilt? Dann könntest du den Verteiler vielleicht mal abfangen.

  9. Ok, die Kontonummer ist echt (siehe hier: http://www.berlin.de/sen/finanzen/ueber-uns/nachgeordnete-behoerden/landeshauptkasse/artikel.7112.php)

    Ich vermute folgendes: Italienische Kennzeichen funktionieren wahrscheinlich nicht in dem automatisierten Prozess. Die Sachbearbeiter haben wahrscheinlich einen Zugang zum Datenbestand der Zulassungsbehörden und verschicken die Knöllchen an die eingetragenen Halter.

    Ich denke mal es geht um Beträge bis 15€, da lohnt der Aufwand nicht, ein ausländisches Kennzeichen zu recherchieren. Aber solange dir niemand sagt, was du verkehrt machst, kannst du es ja auch nicht korrigieren. Ich würde in der Tat auf den Anwohnerausweis tippen. Gut möglich, dass mancher Ordnungshüter gar nicht danach sucht, wenn er ein ausländisches Kennzeichen entdeckt hat.

  10. Also die Hinweiszettel aus Berlin sehen schon so aus, habe auch gerade erst einen wegen Falschparkens erhalten.

    Der Rückseitige Text soll ja erklären was man wo falsch gemacht hat und welches Verwarngeld zu zahlen ist, plus natürlich die Hinweise auf Aktenzeichen etc.

    Im letzten Absatz ist hier aber die Rede davon das es sich um ein Bußgeld handelt und daher ein Verwarngeld nicht in Betracht kommt. Das erklärt auch warum weder Aktenzeichen, noch ein Betrag genannt sind.

    Was die ganze Sache aber noch interessanter macht,denn irgendwas musst du ja falsch gemacht haben.

    Vielleicht solltest du bei deiner Zulassungsstelle in Italien mal nachhaken ob da was angekommen ist, denn Deutschland und Italien habe ein Rechtshilfeabkommen und normalerweise wird das auch genutzt.

  11. Wie sieht’s denn mit der Feinstaubplakette aus? Könnte die fehlen? In Mitte ist die Pflicht.
    Und wenn das Fahrzeug in Italien gemeldet ist, würde ich mal schauen, ob bei der ursprünglich zugehörigen Adresse was aufgelaufen ist.

  12. @scam: „kein beamtendeutsch, rechtschreibfehler und da steht kein betrag den man überweisen soll“

    es liest sich schon recht amtlich und der fehlende betrag liegt wohl eher an „ein formular für alles“.

    rechtschreibfehler finde ich keine — falls du „der polizeipräsident IN berlin meinst“: das ist vollkommen korrekt.

  13. Umweltplakette ist da (das meinst Du doch mit Feinstaubplakette, oder?). Auch kommt unter der italienischen Adresse keine Post an.

  14. Zumindest im ersten Bild steht eine Bankverbindung. Mit der kann man mittlerweile herrausfinden wer dahinter steht! Oder irre ich mich?
    Also für einen „scam“ eine Möglichkeit den Verursacher herrauszufinden.
    Gebühren werden mittlerweile Europaweit eingetrieben und falls die „Knöllchen“ echt sein sollten ist der Führerschein bald weg! Imho wird bei Knöllchensammlern Vorsatz unterstellt und dann kann der Lappen auch mal weg sein.
    Ich würde mir erst sorgen machen, wenn ein Schrieb kommt oder der Wagen morgens auf einer Sammelstelle für Abschleppfahrzeuge steht. 😉

  15. Wahrscheinlich sieht der Parksheriff die Anwohnerkarte nicht (wie schon zuvor gesagt: wegen ausländischem Kennzeichen) und – Zack. Knöllchen. Der Sachbearbeiter sieht dann aber im Register (beim Eingeben des Kennzeichens oder so), dass eine Anwohnerkarte genehmigt wurde und schließt den Fall ab. Woche für Woche …

  16. @foo:

    Sie haben wohl noch nie ein amtliches Schreiben bekommen.

    „unbürokratisch erledigen“ – was soll das denn heissen?

    „Bitte ich abzusehen“, unterschreiben tut aber „Die Bußgeldstelle“ – Die Stelle ist eine juristische Person, kann also nicht in der Ich-Form formulieren.

  17. Also das nächste Mal einfach markantes googlen:

    Die Kontoverbindung gibt es, laut Aussage von Berlin dient sie aber NUR für Auskünfte aus dem Melderegister. Das heisst dort werden gar nicht die Bußgelder hin überwiesen.
    http://www.berlin.de/buergeramt/sonstiges/bankverbindungen.html

    Damit wäre das eigentlich schon klar.

    Aber abseits der amtlichen Fauxpasse, fällt der letzte Absatz auf.

    Es ist so, natürlich hat man erst die Chance sich zu rechtfertigen BEVOR überhaupt eine Zahlungsfrist beginnt. Wer schon mal ein Schreiben bekommen hat, dann heisst es so: „Zahlen Sie XY. Falls Sie Widerspruch einlegen, besteht Frist von 2 Wochen“.

    Allein an den zwei Dingen kann man es festmachen. Da muss man sich nicht über Aktenzeichen, etc. unterhalten.

    Kurzes googlen und es ist klar das die Bankverbindung nicht für Widrigkeiten gedacht ist.

    Kurzer Blick ins Grundgesetz und die Grundlagen eines fairen Prozesses und es ist klar, dass eine Anhörung natürlich vor Zahlungsfrist erfolgt. Sonst macht sie doch gar keinen Sinn.

    Also lassen Sie sch nicht kirre machen, die falsche Bankverbindung sagt alles. Wahrscheinlich würden die sogar das Geld zurückbuchen lassen, weil sie damit nichts anfangen können.

  18. Das lecuhtet mir alles ein. Und hört sich auch tatsächlich komisch an.
    Aber wenn es eine öffentliche Bankverbindung ist, warum sollte mich jemand dann betrügen wollen? Ich blicke da nicht durch.

  19. Es muss doch aber nachvollziehbar sein, zumindest von Seiten der Behörde, WER diese Zettel verteilt hat? Es ist doch völlig absurd, so GAR KEINE ID, Aktenzeichen oder Kürzel draufzuschreiben. Man muss ja die Möglichkeit haben, sich zu dem Vorgang zu äußern. Und dafür muss sichergestellt sein, dass es auch jemanden gibt, der die Gegenseite vertritt, weil er vor Ort war und gesehen hat, was nicht OK ist. Mit anderen Worten: Irgendwo im System muss so ein Parkwächter ja hinterlegt haben, was Du falsch gemacht hast. Und das muss auch von anderen Mitarbeitern gefunden werden können. Wenn das nicht gegeben ist, kann man sich einfach einen Verwaltungsrechtler holen, statt eines Verkehrsrechtlers und den ganzen Prozess der Beweismittelsicherung in Frage stellen.

    Wenn die Polizei und die Bussgeldstelle sich vehement weigern, Dir Auskunft zu geben, bleibt Dir wohl nur das Auflauern des Verursachers. Oder der Klageweg. Was aber etwas irre wäre: Ein Auskunftsersuchen einklagen, nur um zu wissen, welcher Untat man denn beschuldigt wird.

    Aber warum sollte sich die Behörde weigern, Dir diese Auskunft zu geben? Oder wenigstens herauszufinden, welcher Knöller für Deine Strasse zuständig ist und dem auf dem Dienstweg einen Brief zuzustellen? Es hilft BTW bei anmaßend-arroganten Sachbearbeitern sehr, wenn man sich gut dokumentiert und Namen nennend an die nächste Dienststufe wendet. Und dann die nächste. Irgendwann hat man jemanden erreicht, der auch für Drohungen mit der Presse empfänglich ist, weil er seine Karriere dadurch gefährdet sieht.

    Nicht nachlassen…und hier bitte aufklären, wenn es soweit ist

  20. Also nein. Klage- und Empörungskultur verkörpert so ziemlich alles, was in meinen Augen bäh ist. Auch wenn die Schlussfolgerungen im Prinzip schon richtig sind. Trotzdem Danke für die Tipps.

    Kommentar 19: ein richtiger Ordnungsamtmitarbeiter? Oha. Eine Idee?

  21. Ich weiß nicht, wie Somaro gegoogelt hat, aber zu dieser Bankverbindung finden sich sofort echte Mahnungen – sie wird tatsächlich für Bußgelder verwendet. Seltsam ist höchstens, dass dort sofort die Bankverbindung genannt wird – die man mangels Betrag und Aktenzeichen sowieso nicht nutzen kann.

    Ich kenne das eher so, dass die Bankverbindung erst im offiziellen Schreiben steht, das der Halter des Fahrzeugs erhält. Erst dann hat man eine Frist von 7 Tagen, um gegen Zahlung die ganze Sache zu den Akten zu legen – ohne eine Anhörung. Die Behörden bauen hier Druck auf und drohen mit höheren Kosten, falls man die Frist verstreichen lässt und es zu einem formellen Verfahren kommt. Wahrscheinlich nutzt man in Berlin einfach einen leicht veränderten Ansatz und erklärt sofort das weitere Vorgehen – wenn auch in sehr missverständlicher Form.

    Auf jeden Fall kann aber ein solches Knöllchen noch keine Zahlungsaufforderung sein. Eine solche ist erst mit dem offiziellen Brief an den Halter gegeben, das sagt ja auch der umseitige Text. Bis ein solcher kommt, kann man wirklich nur rätseln. Den Führerschein kann man jedenfalls nicht verlieren, wenn man nie einen formellen (und namentlichen!) Bescheid erhalten kann – allein schon deswegen, weil der Halter nicht unbedingt auch der Fahrer sein muss.

  22. Zettel ist echt. im automatiesierten Verfahren wird zu dem italienischen Kennzeichen keine deutsche Adresse ermittelt. Also kann auch kein Anhörungsbogen versandt werden. Das mit dem Abkommen mit Italien entzieht sich meiner Kenntnis. Ist aber im Bereich des Möglichen. Zu den Vorwürfen. Erste Möglichkeit grüne Umweltplakette fehlt. Zweite Möglichkeit im Bereich der Parkraumbewirtschaftung wurde kein Parkschein gezogen bzw. Anwohner Parkausweis ist nicht vorhanden.

  23. Mit dem Zettel wird in Berlin die Möglichkeit eingeräumt den Verstoß sofort aus der Welt zu schaffen. Es entstehen keine höheren Kosten wenn man ihn ignoriert und auf das Anschreiben wartet.

  24. Also wenn solche Zettel verwendet werden, um Amtshandlungen durchzuführen, dann sage ich nur: husthust.

    Denn ohne ID, Laufnummer oder Dienstnummer lässt sich das „Delikt“ nicht festmachen bzw. kann man sich dann auch nicht dazu äußern. Aktenummer – wo ist sie? Das ist dann eine ziemliche, rechtliche Grauzone und kann nicht gültig sein. Dann ist es von mir aus ein „Hinweisen“ in Pseudoform (ohne Hinweis, was falsch ist – 😀 ), aber ansonsten kann man das wegschmeißen.

    Ich arbeite in Österreich bei der Stadt in einem ähnlichen Metier – wir müssen auch bei Stornos und Co. jedes Zettelchen aufbewahren, denn die Seriennummer und Laufnummern müssen zwecks Dokumentation, Kontrollen und aus Gründen der Beweissicherheit durchgehend vorhanden sein (auch bei der abgemahnten Person oder Kfz) und dürfen nicht verloren gehen und zuordenbar sein. Der Dienstweg, als auch der Weg der Abmahnung (bla…) muss lückenlos dokumentierbar oder abfragbar sein – für beide Seiten – Kläger und Beklagten & Abgemahnten und Abmahner.

  25. @Tantewojt #23: haste denn alles gelesen? offensichtlich nicht, sonst hätteste nicht möglichkeiten genannt, die schon beantwortet wurden (umweltplakette ist vorhanden, anwohnerparkausweis auch) … 😉

  26. In dem Zusammenhang mal eine Frage:
    Kann man denn eigentlich mit italienischem Kennzeichen eine Anwohner Parkkarte erhalten? Ich dachte immer, es gäbe eine Verordnung, die besagt, dass man das Auto dort zulassen muss, wo man überwiegend wohnt …!?

  27. Zwei Ideen habe ich noch, evtl. kommt eine davon in Betracht:

    – Ist das Auto entgegen der Fahrtrichtung geparkt? Dafür hat ein Freund neulich ein Knöllchen bekommen.

    – Steht es einfach zu lange am selben Ort? Da gibt es doch irgendeine Maximaldauer, wenn man an öffentlichen Straßen parkt.

  28. Hallo Lisa,
    -Nein, ist Quergeparkt
    -Es steht tatsächlich oft lange am selben Ort. Aber erstens finde ich nichts über eine Maximaldauer beim Parken auf öffentlichen Straßen und zweitens müsste das dann doch jemand kontrollieren. Mit Stickern o.ä. Kann mir nur schwer vorstellen, dass so vorgegangen wird.

    Tinko: das ist offenbar kein Problem. Hatte ich bei der Anmeldung der Plakette auch schon gefragt. Die Strafzettel kamen schon ab der ersten Woche, in der ich das Auto hatte.

  29. Pack doch mal einen Zettel unter die Scheibenwischer mit dem Hinweis, dass ein Anwohnerparkausweis vorhanden ist. 🙂

  30. @entejens – Habe ich tatsächlich überlesen! Sorry

    Dann habe ich nur noch eine Idee. Hat die Umweltplakette die richtige Farbe? (grün)

  31. Ja 🙂
    Sieht genau so aus. Ist europäischer Standard nehme ich an?

  32. Ich bin zwar kein Berliner aber wenn Unklarheiten bestehen ob Hinweise amtlich sind oder nicht dann bleibt wirklich nur der Weg zum Amt selbst um die Sache aus dem Weg zu räumen. Sollte man Betrug vermuten, dann sollte man zur Polizei. Und wem das Amt zu bunt wird – Ämter haben beileibe auch nicht immer recht und machen viel viel falsch – dann eben mal zu einem Fachanwalt gehen, auch, wenn’s Geld kostet. Wenn Du nichts falsch machst, können die Pleite-Berliner auch nix von Dir wollen. Hier im Forum oder Chat wirst Du nur vage Antworten bekommen. Und wenn Du wirklich nichts falsch machst, bleibt auch der Beschwerdeweg mit der Bitte um Unterlassung. Wie auch andernorts oder auch in anderen Ländern soll es ja Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeiter geben, die sich auf ausländische Verkehrsteilnehmer „spezialisiert“ haben.

  33. Nun habe ich einen Ordnungsamtmitarbeiter gefunden und angesprochen: es liegt an der Umweltplakette. Diese ist nicht richtig befestigt, sondern nur mit einer Klemme angebracht. Eine Umweltplakette muss so befestigt sein, dass man sie mit Gewalt entfernen muss. Auch Tesa reicht übrigens nicht aus.

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