§10 4. – Im übrigen endet das Anstellungsverhältnis ohne Kündigung am letzten Tag des Monats, in dem der Arbeitnehmer sein 65. Lebensjahr vollendet.
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§10 4. – Im übrigen endet das Anstellungsverhältnis ohne Kündigung am letzten Tag des Monats, in dem der Arbeitnehmer sein 65. Lebensjahr vollendet.
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Also über diese Floskel habe ich in meinem Arbeitsvertrag auch schon herzlich gelacht. Ürigens hatte ich heute auch meinen ersten Arbeitstag. Allerdings in der gleichen Firma aber anderer Bereich.
ich hätt grad gern meinen letzten (von mir aus auch den ersten woanders, aber die vorausschauende energie habe derzeit nicht.)
da blitzt die ewigkeit aus den zwischenzeilen.
Ham Sie auch eine Sterbekasse wie bei uns hier? Wenn ein Kassenmitglied oder sein Partner stirbt, bekommen die die Beerdigung gezahlt, anteilig von allen anderen (derzeit pro Mitglied ca 20 Cent). Kann man naheliegenderweise nur bei Betriebseintritt eintreten und dann nie wieder. habe ich natürlich sofort gemacht, weil ich’s so süß fand.
Am 28.2.2009 ist es soweit.